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Aktuelle Information zur Gesundheitsreform- Zahnersatzleistungen ab 2005

Verfasser: Dipl.-Kfm. Hans Waizmann – www.hanswaizmann.de - Stand 09-2004

Zahnersatzleistungen sollten im Zuge der lange geplanten Gesundheitsreform, ab 1.1.2005 aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliedert und durch eine Zahnersatz-Pflichtversicherung ersetzt werden. Deren Abschluß sollte bei der eigenen gesetzlichen Kasse oder wahlweise einem privaten Anbieter möglich sein. Darauf hatten sich Regierung und Opposition schon im Juni 2003 geeinigt. Sogar die gesetzlichen Kassen boten Ihren Mitgliedern daher seit Jahresanfang 2004 Zusatzversicherungen an. (Versicherungsvergleicn der Kennzahlen privater Krankenversicherungen)

Überraschend kam im August 2004, ein Rückzieher der SPD. Die geplante Zahnersatz-Pflichtversicherung sei viel zu kompliziert. Zahnersatz soll doch Kassenleistung bleiben, dafür hätten gesetzlich Versicherte jedoch einen Pauschalabzug von 0,4 % vom Bruttolohn alleine tragen, was bei 2.000 Eur Monatseinkommen immerhin 10 Eur/mtl. entspräche. Die Reform soll erst ab 1.7.05 starten. Gleichzeitig und zusätzlich müssten gesetzlich Versicherte auch das Krankentagegeld, bereits ab 1.7.2005 (nicht erst ab 1.1.06) mit 0,5 % Ihres mtl. Bruttolohnes selbst bezahlen. Beide Lohnabzüge, zusammen 0,9 %, wären dann künftig vom gesetzlich Versicherten alleine zu zahlen und nicht mehr wie bisher von Arbeitgeber und den Versicherten zu gleichen Teilen. (Berechnung private Zusatzversicherung)

Die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland wissen nun nicht, wie es weitergeht. War den Meisten bisher schon völlig unklar, wie die pauschale Zahnersatzversicherung ab 1.1.2005 genau aussehen sollte, so ist jetzt noch viel unklarer, wie es genau weitergehen soll. Deshalb wollen wir Sie genauer informieren. (Infosammlung private Krankenversicherungen in der BRD)

Ausgangslage: Zahnersatz wird bisher auf Kassenniveau 50, 60 oder 65 % erstattet. Wichtig zu wissen: Vieles zahlt die Kasse schon länger nicht oder nur gering. Daher deckt die Kasse seit Jahren schon von der Gesamtrechnung eines Zahnarztes nicht 50, 60 oder 65 %, sondern sehr oft effektiv nur ca. 30 % der Gesamtrechnung.

(äChecklisten und PC-Auswertung private Berufsunfhigkeitsversicherungen)

Aktuell gibt es 3 denkbare Lösungswege bzw. Szenarien:

Jetzt ergeben sich 3 Lösungs-Szenarien hinsichtlich der Neugestaltung von Zahnersatzleistungen. Sofern nicht Szenario 3 kommt, wird es nur noch befundorientierte Festzuschüsse geben und darauf 50, 60 oder 65 %. Das effektive Erstattungsniveau wird dadurch tendenziell erheblich niedriger als bisher (Erläuterung siehe unten). (Versicherungsvergleich private Krankenversicherung)

Szenario 1: Es bleibt bei der beschlossenen Ausgliederung des Zahnersatzes ab 1.1.2005 (sh. Einleitung oben). Die Arbeitnehmer müssen eine Zahnersatz-Pflichtversicherung für rund 6 Eur mtl. abschließen und diesen Beitrag allein zahlen. Die Zahnersatzleistung deckt zwar 50, 60 oder 65 %, aber nur auf Basis (niedriger) künftig vermutlich geltender Festzuschüsse. Die Kostenlücke betägt daher nur bei einfachsten Versorgungsformen 35 %. Realistisch sind aber Eigenanteile bei Einführung des Festzuschußsystems eher im Bereich von 50 bis 85 %!!!

Szenario 2: Zahnersatz bleibt Kassenleistung. Ab 1.7.05 müssen die gesetzlich Versicherten dafür einen Pau-schalabzug von 0,4 % bezogen auf Ihr mtl. Bruttoeinkommen leisten, was bei 2.000 Eur Einkommen 10 Eur / mtl. entspräche. Gleichzeitig und zusätzlich müssten gesetzlich Versicherte auch das Krankentagegeld, bereits ab 1.7.2005 (nicht erst ab 1.1.06) mit 0,5 % Ihres mtl. Bruttoeinkommens selbst bezahlen. Für beide %-ualen Pauschalabzüge, 0,5 + 0,4 % wären dann 0,9 %, künftig vom gesetzlich Versicherten allein zu zahlen und nicht mehr, wie bisher von Arbeitgeber und den Versicherten zu gleichen Teilen. Realistisch sind auch für diesen Fall dann Eigenanteile bei Einführung des Festzuschußsystems von effektiv 50 – 85 %.

Szenario 3 : Zahnersatzleistung wird ganz abgeschafft, wie das schon länger in ganz Europa üblich ist. Die Kostenlücke bzw. die Eigentanteile würden dann 100 % betragen. Festzuschußsystem ist geplant für Szenaio 1 und 2: Ein Katalog von 43 Befunden wird die Standardbehandlung für Kassenpatienten festlegen. Wenn zum Beispiel ein Backenzahn fehlt, ist der Standard eine Voll-gusskrone aus Metall für 230 Euro. Danach richtet sich der Kassenzuschuss von 50 Prozent - oder 65 Prozent mit Vorsorgeheft, d.h. Erstattung lägen künftig für diesen Fall nur bei 115 bis ca. 150 Eur. Es gibt Zahnärzte, die für 1 solche Krone mit Keramikverblendung nicht 230 Eur, sondern 1.000 Eur verlan-gen, bedingt durch z.B. Mehrkosten und aufwändigere Arbeit. Die Kassendeckung läge dann nur bei 11-15 %. Der Eigenanteil bzw. die Kostenlücke würde dann im Szenario 2 und 3 in solchen Fällen 85 - 89 % betragen!

FAZIT: Die Versorgungslücken nehmen sogar tendenziell zu, weil Festzuschüsse eingeführt werden. Die Lücken können wie schon heute, nur durch eine hochwertige private Zusatzversicherung geschlossen werden, welche möglichst für alles, kassenunabhängig mindestens 50 % sogar dann leistet, wenn die Kasse nichts mehr zahlt.

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